Hinweis zu KI-generierten Inhalten: Sämtliche Modelle, Bilder und Videos, die auf dieser Website präsentiert und über VIDA AI bereitgestellt werden, sind vollständig computergeneriert. Kein Modell bildet eine reale, lebende Person ab. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Personen sind zufällig und nicht beabsichtigt. Diese Seite berücksichtigt die Transparenzanforderungen aus Art. 50 der KI-Verordnung der EU (AI Act), die ab dem 2. August 2026 gelten — siehe Abschnitt 04.
Alle auf dieser Website gezeigten Modelle — einschließlich, aber nicht beschränkt auf die im Roster genannten — sind synthetisch. Sie werden durch KI-basierte Bild- und Videogenerierung erzeugt und sind keine Fotografien realer Personen. Es besteht keine Freigabe, Einwilligung oder Vereinbarung mit einer menschlichen Person, da für die Erstellung dieser Bilder keine menschliche Person herangezogen wurde.
Werden eigene Produkte, Marken oder Umgebungen eines Kunden mit einem VIDA AI-Modell kombiniert, erfolgt diese Kombination auf Grundlage der für das jeweilige Projekt geschlossenen Lizenzvereinbarung.
Der Zugriff auf Modellbilder auf dieser Website dient ausschließlich Bewertungszwecken. Die kommerzielle Nutzung von Bildern, Videos oder Abbildungen setzt eine unterzeichnete Lizenzvereinbarung voraus, die Folgendes festlegt:
Die nicht lizenzierte Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterverbreitung von Modellbildern ist untersagt.
Zugänglichkeit der Dateien. Gelieferte Assets stehen für 30 Tage ab dem Lieferdatum über unsere Auslieferungsplattform zum Download zur Verfügung. Wir empfehlen, eigene Kopien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und zu archivieren — VIDA AI ist nicht verpflichtet, Assets über diesen Zeitraum hinaus auf der Auslieferungsplattform zugänglich zu halten. Dies gilt unabhängig von der internen Aufbewahrung durch VIDA AI, die unter „Aufbewahrung“ in der Datenschutzerklärung beschrieben ist.
Jedes fertige VIDA AI-Bild bzw. -Video verbindet zwei Ebenen: (1) die ursprüngliche KI-generierte Ausgabe und (2) die von unserem Team anschließend vorgenommene menschliche Farbkorrektur, Retusche, Composing und Kuratierung.
Rein KI-generierte Ausgaben ohne relevanten menschlichen kreativen Beitrag erfüllen nach deutschem und europäischem Urheberrecht in der Regel nicht die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz, der eine „persönliche geistige Schöpfung“ des Urhebers voraussetzt (§ 2 UrhG). Das ursprünglich generierte Bild für sich genommen kann daher außerhalb des urheberrechtlichen Schutzes liegen.
Die bei jedem gelieferten Bild vorgenommene menschliche Retusche, Farbkorrektur und Kuratierung ist der Punkt, an dem kreative Entscheidungen getroffen werden; dieser Beitrag kann eigenständig urheberrechtlich geschützt sein. VIDA AI beansprucht — über sein Retusche-Team, ob als Angestellte oder im Rahmen einer Rechteübertragung tätige Auftragnehmer — das Urheberrecht an diesem kreativen Beitrag sowie am fertigen, retuschierten Bild als Ganzes, soweit nach anwendbarem Recht Schutz besteht.
Unabhängig davon, ob für ein bestimmtes Asset Urheberrechtsschutz besteht, richtet sich dessen Nutzung nach der für das jeweilige Projekt geschlossenen Lizenzvereinbarung — eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs stellt unabhängig vom urheberrechtlichen Status des Assets einen Vertragsbruch dar.
Wurde ein bestimmtes Asset im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung an einen Kunden lizenziert, gelten die dortigen Bedingungen (Kanäle, Gebiet, Dauer, Exklusivität). Vom Kunden bereitgestellte Materialien (Logos, Kleidungsstücke, Briefings) verbleiben im Eigentum des Kunden. Die Modell-Designs, Generierungs-Pipelines und Inhalte dieser Website bleiben, vorbehaltlich des Vorstehenden, Eigentum von VIDA AI oder seiner Lizenzgeber.
Offene Frage für die anwaltliche Prüfung. Das deutsche Recht gewährt Lichtbildern zudem ein eigenständiges Leistungsschutzrecht (§ 72 UrhG), unabhängig von der Schöpfungshöhe klassischer Werke. Ob dieser Schutz auch für KI-generierte Bilder ohne zugrunde liegende Kameraaufnahme gilt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt und sollte mit anwaltlichem Rat bestätigt werden.
Die KI-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“) legt in Art. 50 Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte fest, die überwiegend ab dem 2. August 2026 gelten. Da jedes VIDA AI-Modell die synthetische Darstellung einer Person ist, fällt unser Bildmaterial unter die weit gefasste, absichtsunabhängige Definition von „Deepfake“-Inhalten der Verordnung — die Offenlegungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Betrachter ein Modell für eine reale Person halten könnte.
In der Praxis bedeutet dies:
Dieser Rechtsbereich befand sich Mitte 2026 noch in der Finalisierung — die Leitlinien und der Code of Practice der Kommission lagen noch als Entwurf vor. Wir überprüfen diesen Abschnitt, sobald die offizielle Orientierungshilfe finalisiert ist; Kunden mit zeitkritischen Kampagnen sollten die aktuell geltenden Anforderungen vor einer Veröffentlichung eigenständig bestätigen.
Die Inhalte dieser Website, einschließlich der Qualitätsaussagen und Prozessbeschreibungen, dienen ausschließlich Informationszwecken. VIDA AI bemüht sich in wirtschaftlich angemessenem Umfang um Richtigkeit, haftet jedoch nicht für indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden aus der Nutzung dieser Website oder lizenzierter Assets, soweit eine solche Haftung nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Über das Kontaktformular übermittelte Informationen (Name, Unternehmen, E-Mail-Adresse und Projektdetails) werden ausschließlich zur Beantwortung von Anfragen verwendet und nicht an Dritte verkauft. Anträge auf Auskunft oder Löschung übermittelter Informationen können an die unten stehende Adresse gerichtet werden.
Für diese Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Bedingungen der Sitz des VIDA AI Digital Modeling Studio in Deutschland. Verbrauchern kann nach zwingenden EU-Verbraucherschutzvorschriften weiterhin das Recht zustehen, Klage an ihrem eigenen Wohnsitz zu erheben.
Wie wir personenbezogene Daten im Einzelnen verarbeiten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die ergänzend zu dieser Seite im Einklang mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht.
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